Führerschein Klassen

Klasse   Beschreibung
B klassischer Autoführerschein
B17 Begleitetes Fahren ab 17
B96 Pkw & schwerer Anhänger, gesamt max. 4.250 kg
BE Pkw & schwerer Anhänger mit bis zu 3,5 Tonnen
AM Mofa, Moped, Mopedauto
A1 Motorräder bis 125 cm3
A2 Motorräder bis 35 kW Leistung
A alle Motorräder
C alle Lkw
C1 Lkw bis 7,5 Tonnen
C1E C1-Lkw & Anhänger über 750 kg
CE C-Lkw & Anhänger über 750 kg
D großer Bus
D1 kleiner Bus
D1E kleiner Bus & Anhänger über 750 kg
DE großer Bus & Anhänger über 750 kg
L kleiner Traktor
T großer Traktor

Fahrerlaubnisklasse B

gültig für alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. 8 Sitzplätze plus Fahrer. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.
Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM
Fahrerlaubnisklasse BE gültig für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg.
Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Vorbesitz: Klasse B
Sonstige Regelungen: nur praktische Ausbildung und praktische Prüfung

Fahrerlaubnisklasse A1,A2,A

werden nicht ausgebildet

Fahrerlaubnis Klasse C

Anerkennungsurkunde CE / DE
gültig für Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zG und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Alter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Vorbesitz: Klasse B
Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.

Fahrerlaubnisklasse CE
gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit über 750 kg zG
Alter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Vorbesitz: Klasse C
Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.
Einschluss: BE, C1E, T

Fahrerlaubnisklasse C1
gültig für Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zG, maximal 7.500 kg zG und höchstens 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz. Der Anhänger darf maximal 750 kg zG haben.
Alter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.

Fahrerlaubnisklasse C1E
gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zG. Das zG der Kombination darf maximal 12.000 kg betragen.
Alter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse C1
Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig
Einschluss: BE

Fahrerlaubnissklasse D

Vorraussetzung Führerscheinklasse B
Einschluss Klasse D1
Alter: 21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation oder mit beschleunigter Grundqualifikation im Linienverkehr bis 50 km

20 Jahre während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

  1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin”
  2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Fachkraft im Fahrbetrieb”
  3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

18 Jahre während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

  1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin”
  2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Fachkraft im Fahrbetrieb”
  3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden im Linienverkehr bis 50 km.

Fahrerlaubnisklasse DE
gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit über 750 kg zG
Einschluss Klasse D1E und BE
Befristung: wird nur für 5 Jahre erteilt, danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichen Gutachten) verlängert.
Alter: 24 Jahre

Fahrerlaubnisklasse T

gültig für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen (auch mit Anhänger) mit maximal 60 km/h bbh. Wenn der Fahrer unter 18 Jahren ist beträgt das bbH maximal 40 km/h. Bei land- und forstwirtschaftlich genutzten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (auch mit Anhänger) gilt ein bbh von maximal 40 km/h.
Alter: 16 Jahre
Sonstige Regelungen: Einschluss AM, L

die Ausbildung

Blockunterricht­ Termine 2025

Fragen & Antworten

Hier versuchen wir regelmäßig gestellte Fragen in Vorfeld zu beantworten.
Anmeldung & Formalitäten

Du kannst Dich bei uns anmelden sobald Du 16,5 Jahre alt bist.

Die Anmeldung in der Fahrschule Weinholz dauert nur einige Minuten.
Bis Deine Papiere von der Verwaltungsbehörde genehmigt werden können allerdings schon ein paar Wochen vergehen. Deshalb empfhelen wir Dir den Führerschein rechtzeitig zu planen.

Du kannst unter Umständen die eine oder andere Woche bei der Beantragung sparen, indem Du Deine Unterlagen bei der Gemeinde direkt bearbeiten lässt und sie dann im Anschluss selbst zur zuständigen Kreisverwaltung bringst. An beiden Stellen solltest Du gleich sämtliche Gebühren vor Ort begleichen, um den Prozess zu beschleunigen.

Da sich die Gebühren verändern, können wir nur einen Zirkawert nennen.

Die Kreisverwaltung berechnet für die Antragstellung 44,70 € für eine Begleitperson ca 10,00 € pro Person

Bei einem BF17 (Begleitetes Fahren ab 17 Jahren) Führerschein kommen bei der Kreisverwaltung nochmals ca. 18,00 € für den Eintrag der ersten Begleitperson dazu. Bei jeder weiteren Begleitperson werden jeweils nochmal 10,00 € fällig.

Für die Anmeldung benötigst du:
– einen gültigen Personalausweis
– ein biometrisches Passbild (35mm x 34mm)
– eine Sehtestbescheinigung (Optiker oder AUgenarzt)
– Erste Hilfe Kurs (Teilnahmebescheinigung)

TIPP aus der Praxis
Für den Abschluss des Ausbildungsvertrages brauchst Du diese Unterlagen noch nicht. Du musst sie aber beim Antrag zum Führerschein bei der Verwaltungsbehörde vorweisen.
Wenn Du BF-17 machen möchtest, musst Du von den eingetragenen Begleitern jeweils den Führerschein und Personalausweis bei der Verwaltungbehörde vorzeigen. Achte darauf das Du die Originale brauchst.

Der Sehtest vom Optiker oder Augenarzt darf maximal 2 Jahre alt sein. Ein Erste Hilfe Kurs ist seit Oktober 2017 unbegrenzt gültig.

Ja, Du kannst Dich bei der Fahrschule Weinholz auch ohne einen vorhandenen Erste Hilfe Kurs oder Sehtest anmelden.
Diese Unterlagen benötigst Du erst bei der Gemeinde, um Deinen Führerschein zu beantragen.
Solltest Du noch keinen Erste Hilfe Kurs haben, kannst Du bereits mit den Theoriestunden beginnen. Sobald Du den Erste Hilfe Kurs absolviert hast, kannst Du den Antrag bei der Kreisverwaltung abgeben.

Theorieunterricht

Du kannst sofort nach Deiner Anmeldung Deinen ersten Theorieunterricht mitmachen.

Wir arbeiten mit “Max”, die ist von TÜV/DEKRA herausgegeben. Die speichert Deinen Lernfortschritt, aktualisiert sich selbst, sobald neue Fragen herauskommen und bietet Dir alles, was Du zum erfolgreichen Lernen der theoretischen Grundlagen benötigst. Auf dem Smartphone kannst Du so gut Fragen  üben.

Wir bieten 1x pro Woche Theorieunterricht an. Dieser findet mttwochs von 17.30 Uhr bis 20.30 Uhr in unserer Filiale in Holzminden statt.

Sonstiges

Die Laufzeit der Probezeit beträgt zwei Jahre.

Deine Probezeit wird von 2 auf 4 Jahre erhöht. Je nachdem was Du “verbrochen” hast, kommen eventuell noch Bußgelder, Fahrverbot oder im schlimmsten Fall Freiheitsstrafen auf Dich zu. 

Fahre einfach, wie Du es bei uns gelernt hast, dann musst Du Dich mit diesem Punkt erst gar nicht auseinandersetzen. So schützt Du Dich und andere. 

Nein, Nachschulungen bieten wir nicht an.